{"id":2211,"date":"2019-10-31T14:53:08","date_gmt":"2019-10-31T13:53:08","guid":{"rendered":"https:\/\/vrm.nl\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/"},"modified":"2026-08-03T13:26:09","modified_gmt":"2026-08-03T11:26:09","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/vrm.nl\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die untenstehenden Bedingungen k\u00f6nnen Sie auch als <strong>PDF-Datei<\/strong> herunterladen: <a href=\"https:\/\/www.vrm.nl\/content\/files\/content\/downloads\/metaalunievoorwaardennl.pdf\"><strong>hier klicken<\/strong><\/a>. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>METAALUNIE-BEDINGUNGEN<\/strong><br\/>1. Januar 2025<br\/>Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, herausgegeben von der Koninklijke Metaalunie, hinterlegt bei der Gesch\u00e4ftsstelle des Gerichts Rotterdam.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 1: Anwendbarkeit<\/strong><br\/>1.1. Das Metaalunie-Mitglied, das diese Bedingungen verwendet, wird als Auftragnehmer bezeichnet. Die Gegenpartei wird als Auftraggeber bezeichnet.<br\/>1.2. Diese Bedingungen gelten f\u00fcr alle Angebote, die ein Metaalunie-Mitglied abgibt, f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, die es schlie\u00dft, und f\u00fcr alle daraus resultierenden Vertr\u00e4ge, sofern das Metaalunie-Mitglied Auftragnehmer ist.<br\/>1.3. Bei Widerspr\u00fcchen zwischen einer Bestimmung des geschlossenen Vertrags und diesen Bedingungen geht die Bestimmung des Vertrags vor.<br\/>1.4. Nur Metaalunie-Mitglieder d\u00fcrfen diese Bedingungen verwenden.     <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 2: Angebote<\/strong><br\/>2.1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und widerruflich, auch solche Angebote, die eine Annahmefrist enthalten. Der Auftragnehmer hat das Recht, sein Angebot bis zu zwei Werktage nach dem Tag, an dem ihm die Annahme zugegangen ist, zu widerrufen.<br\/>2.2. Die vom Auftragnehmer im Angebot genannten Preise sind in Euro ausgedr\u00fcckt, exklusive Umsatzsteuer und anderer beh\u00f6rdlicher Abgaben oder Steuern. Die Preise verstehen sich ferner exklusive Reise-, Aufenthalts-, Verpackungs-, Lager- und Transportkosten sowie Kosten f\u00fcr das Laden, Stauen, Entladen und die Mitwirkung an Zollformalit\u00e4ten.<br\/>2.3. Sofern nicht anders vereinbart, geh\u00f6ren nicht zum Angebot:<br\/>a. Erd-, Ramm-, Stemm-, Abbruch-, Fundamentierungs-, Zimmerer-, Stuckateur-, Maler-, Tapezier-, Instandsetzungsarbeiten oder sonstige bauliche Arbeiten;<br\/>b. die Herstellung von Anschl\u00fcssen f\u00fcr Gas, Wasser, Elektrizit\u00e4t, Internet oder andere infrastrukturelle Einrichtungen;<br\/>c. Ma\u00dfnahmen zur Vermeidung oder Begrenzung von Sch\u00e4den, Diebstahl oder Verlust von am oder beim Arbeitsplatz vorhandenen Gegenst\u00e4nden;<br\/>d. Abfuhr von Materialien, Erde, Baustoffen oder Abfall;<br\/>e. vertikaler und horizontaler Transport.      <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 3: Geheimhaltung<\/strong><br\/>3.1. Alle vom oder im Namen des Auftragnehmers an den Auftraggeber bereitgestellten Informationen (wie Angebote, Entw\u00fcrfe, Abbildungen, Zeichnungen und Know-how) jeglicher Art und in jeglicher Form sind vertraulich. Der Auftraggeber wird diese Informationen nur f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Vertrags verwenden. Er wird die Informationen weder ver\u00f6ffentlichen noch vervielf\u00e4ltigen.<br\/>3.2. Verst\u00f6\u00dft der Auftraggeber gegen eine Verpflichtung aus Absatz 1, ist er pro Versto\u00df zur Zahlung einer sofort f\u00e4lligen Vertragsstrafe in H\u00f6he von 25.000 \u20ac verpflichtet. Der Auftragnehmer kann diese Vertragsstrafe zus\u00e4tzlich zum gesetzlichen Schadensersatz fordern.<br\/>3.3. Der Auftraggeber muss die Informationen aus Absatz 1 auf erste Anforderung innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten Frist nach Wahl des Auftragnehmers entweder zur\u00fcckgeben oder auf eine vom Auftragnehmer zu bestimmende Weise vernichten, ohne eine Kopie in irgendeiner Form behalten zu d\u00fcrfen. Bei Versto\u00df gegen diese Bestimmung schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine sofort f\u00e4llige Vertragsstrafe von 1.000 \u20ac pro Tag. Der Auftragnehmer kann diese Vertragsstrafe zus\u00e4tzlich zum gesetzlichen Schadensersatz fordern.       <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 4: Beratungen und bereitgestellte Informationen<\/strong><br\/>4.1. Der Auftraggeber kann keine Rechte aus Beratungen und Informationen des Auftragnehmers ableiten, die sich nicht auf den Auftrag beziehen.<br\/>4.2. Wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer Informationen bereitstellt, darf der Auftragnehmer bei der Abgabe eines Angebots und der Durchf\u00fchrung des Vertrags von deren Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit ausgehen.<br\/>4.3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vor eventuellen Unrichtigkeiten im Auftrag, M\u00e4ngeln und der Ungeeignetheit von Sachen, die vom Auftraggeber stammen, oder vor Fehlern oder M\u00e4ngeln in vom Auftraggeber bereitgestellten Pl\u00e4nen, Zeichnungen, Berechnungen, Leistungsverzeichnissen oder Ausf\u00fchrungsvorschriften zu warnen oder diesbez\u00fcglich eigenst\u00e4ndige Untersuchungen durchzuf\u00fchren.<br\/>4.4. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Anspr\u00fcchen Dritter im Zusammenhang mit (der Nutzung von) Informationen frei, die durch oder im Namen des Auftraggebers bereitgestellt wurden. Darunter fallen unter anderem Beratungen, Anweisungen, Zeichnungen, Berechnungen, Entw\u00fcrfe, Materialien, Marken, Muster und Modelle. Der Auftraggeber wird alle Sch\u00e4den ersetzen, die der Auftragnehmer erleidet. Hierzu geh\u00f6ren auch die vollst\u00e4ndigen Kosten der Rechtsverteidigung.       <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 5: Lieferzeit<\/strong><br\/>5.1. Alle Lieferzeiten, worunter in diesen Bedingungen ein Lieferdatum, eine Lieferwoche, ein Liefermonat, eine Lieferfrist oder ein Ausf\u00fchrungszeitraum zu verstehen ist, sind indikativ. Bei deren \u00dcberschreitung muss der Auftraggeber den Auftragnehmer stets schriftlich in Verzug setzen.<br\/>5.2. Die Lieferzeit gilt nur, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer rechtzeitig \u00fcber alle kommerziellen und technischen Details Einigung erzielt haben, alle Informationen, einschlie\u00dflich endg\u00fcltiger und genehmigter Zeichnungen und dergleichen, im Besitz des Auftragnehmers sind, alle vom Auftraggeber zur Verf\u00fcgung zu stellenden Sachen beim Auftragnehmer eingegangen sind, die vereinbarte (Abschlags-)Zahlung rechtzeitig eingegangen ist und die sonstigen Bedingungen f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrags erf\u00fcllt sind. Wenn die Lieferzeit nicht mehr gilt, darf der Auftragnehmer unter Ber\u00fccksichtigung seiner Planung eine neue Lieferzeit festlegen.<br\/>5.3. Die Lieferzeit gilt nicht mehr, wenn Umst\u00e4nde eintreten, die dem Auftragnehmer bei Angabe der Lieferzeit nicht bekannt waren und die zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers gehen, wie etwa eine \u00c4nderung des Auftrags, Mehr- oder Minderarbeit oder eine Aussetzung durch den Auftragnehmer. Wenn die Lieferzeit nicht mehr gilt, darf der Auftragnehmer unter Ber\u00fccksichtigung seiner Planung eine neue Lieferzeit festlegen.<br\/>5.4. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle Kosten und Sch\u00e4den zu ersetzen, die dieser infolge einer \u00c4nderung der Lieferzeit gem\u00e4\u00df Absatz 2 und 3 verursacht oder erleidet, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.<br\/>5.5. Eine \u00dcberschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatz oder zum g\u00e4nzlichen oder teilweisen R\u00fccktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Anspr\u00fcchen Dritter infolge einer \u00dcberschreitung der Lieferzeit frei.        <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 6: Lieferung und Gefahr\u00fcbergang<\/strong><br\/>6.1. Die Lieferung erfolgt in dem Moment, in dem der Auftragnehmer die Sache an seinem Betriebsstandort dem Auftraggeber zur Verf\u00fcgung stellt und ihm dies mitgeteilt hat. Ab diesem Moment geht die Gefahr auf den Auftraggeber \u00fcber.<br\/>6.2. Wenn der Auftragnehmer nach Vertragsschluss auf Wunsch des Auftraggebers dennoch den Transport ganz oder teilweise \u00fcbernimmt oder den Auftraggeber dabei unterst\u00fctzt (wie Lagerung, Laden, Stauen oder Entladen), geschieht dies auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann sich gegen diese Risiken versichern.<br\/>6.3. Wenn nach der Lieferung ein durch oder im Namen des Auftraggebers durchgef\u00fchrter Transport stattfindet und der Auftragnehmer \u00fcber (Transport-)Dokumente verf\u00fcgen muss, die im Besitz des Auftraggebers sind, hat der Auftraggeber diese Dokumente auf erste Anforderung und kostenlos dem Auftragnehmer zur Verf\u00fcgung zu stellen.<br\/>6.4. Im Falle eines Inzahlungnahmegesch\u00e4fts, bei dem der Auftraggeber in Erwartung der Lieferung der neuen Sache die einzutauschende Sache bei sich beh\u00e4lt, verbleibt die Gefahr der einzutauschenden Sache beim Auftraggeber bis zu dem Moment, in dem er diese in den Besitz des Auftragnehmers \u00fcbergeben hat. Wenn der Auftraggeber die einzutauschende Sache nicht in dem Zustand liefern kann, in dem sie sich bei Vertragsschluss befand, kann der Auftragnehmer den Vertrag ganz oder teilweise aufl\u00f6sen.       <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 7: Preis\u00e4nderung<\/strong><br\/>Der Auftragnehmer darf eine nach Vertragsschluss eingetretene Erh\u00f6hung von kostpreisbestimmenden Faktoren an den Auftraggeber weitergeben.<br\/>Der Auftraggeber hat die Preiserh\u00f6hung auf erste Anforderung des Auftragnehmers zu begleichen.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 8: H\u00f6here Gewalt<\/strong><br\/>8.1. Wenn der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aufgrund eines Umstands, der au\u00dferhalb seiner tats\u00e4chlichen Macht liegt, nicht erf\u00fcllen kann, kann ihm dies nicht zugerechnet werden und es liegt ein Fall von h\u00f6herer Gewalt vor. Der Auftragnehmer haftet in diesem Fall nicht f\u00fcr den Schaden, den der Auftraggeber dadurch erleidet. Der Auftraggeber ist, vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 4 dieses Artikels, in diesem Fall auch nicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzul\u00f6sen.<br\/>8.2. Zu den in Absatz 1 dieses Artikels genannten Umst\u00e4nden geh\u00f6ren in jedem Fall (B\u00fcrger-)Krieg(sgefahr), Terrorismus, Aufruhr, Ausbr\u00fcche von Infektionskrankheiten und die daraus resultierenden staatlichen Ma\u00dfnahmen oder Empfehlungen, Naturgewalten, extreme Wetterbedingungen, Import- oder Handelsbeschr\u00e4nkungen, Explosion, Feuer, Wassersch\u00e4den, Sabotage, Cyberkriminalit\u00e4t, St\u00f6rung der digitalen Infrastruktur, St\u00f6rungen in der Energieversorgung, (teilweiser) Verlust, Diebstahl oder Abhandenkommen von Werkzeugen, Materialien oder Informationen, Defekte an Maschinen, Stra\u00dfensperren, Blockaden von Schienen- und Wasserwegen oder Flugh\u00e4fen, Streiks oder Arbeitsunterbrechungen, Personalmangel sowie der Umstand, dass vom Auftragnehmer eingeschaltete Dritte wie Lieferanten, Subunternehmer und Transporteure oder andere Parteien, von denen der Auftragnehmer abh\u00e4ngig ist, ihre Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erf\u00fcllen.<br\/>8.3. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, wenn er durch h\u00f6here Gewalt vor\u00fcbergehend daran gehindert ist, seine Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Auftraggeber zu erf\u00fcllen. Wenn die Situation der h\u00f6heren Gewalt beendet ist, erf\u00fcllt der Auftragnehmer seine Verpflichtungen, sobald seine Planung dies zul\u00e4sst.<br\/>8.4. Liegt ein Fall von h\u00f6herer Gewalt vor und ist die Erf\u00fcllung dauerhaft unm\u00f6glich oder wird sie es, oder hat die vor\u00fcbergehende Situation der h\u00f6heren Gewalt l\u00e4nger als sechs Monate gedauert, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzul\u00f6sen. Der Auftraggeber ist in diesen F\u00e4llen berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzul\u00f6sen, jedoch nur f\u00fcr den Teil der Verpflichtungen, der vom Auftragnehmer noch nicht erf\u00fcllt wurde.<br\/>8.5. Die Parteien haben keinen Anspruch auf Entsch\u00e4digung f\u00fcr Sch\u00e4den, die infolge der h\u00f6heren Gewalt, der Aussetzung oder der Aufl\u00f6sung im Sinne dieses Artikels entstanden sind oder entstehen werden.         <br\/><strong><br\/>Artikel 9: Mehrarbeit<\/strong><br\/>Mehrarbeit wird auf Basis der beim Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Ausf\u00fchrung der Mehrarbeit geltenden Preise berechnet. Der Auftraggeber hat den Preis f\u00fcr die Mehrarbeit auf erste Anforderung des Auftragnehmers zu begleichen. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 10: Ausf\u00fchrung der Arbeiten<\/strong><br\/>10.1. Der Auftraggeber sorgt daf\u00fcr, dass der Auftragnehmer seine T\u00e4tigkeiten sicher, ungest\u00f6rt, ununterbrochen und zum vereinbarten Zeitpunkt verrichten kann. Der Auftraggeber sorgt auf seine Rechnung und sein Risiko in jedem Fall daf\u00fcr, dass:<br\/>a. alle Genehmigungen, Ausnahmeregelungen und sonstigen Bescheide, die zur Ausf\u00fchrung der Arbeiten erforderlich sind, rechtzeitig eingeholt wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf erste Anforderung eine Kopie der vorgenannten Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen;<br\/>b. er den Auftragnehmer schriftlich und rechtzeitig \u00fcber alle am Standort geltenden (Sicherheits-)Vorschriften informiert;<br\/>c. dem Auftragnehmer bei der Ausf\u00fchrung seiner T\u00e4tigkeiten die ben\u00f6tigten Hilfspersonen, Werkzeuge und Einrichtungen (wie Gas, Wasser, Elektrizit\u00e4t, Internet, f\u00fcr eventuell notwendige Transporte geeignete Zufahrtswege, Hebe- und Krananlagen, sanit\u00e4re Einrichtungen und ein abschlie\u00dfbarer trockener Lagerraum) zur Verf\u00fcgung stehen;<br\/>d. alle Arbeiten, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Werks notwendig sind und nicht zum Vertrag geh\u00f6ren, rechtzeitig ausgef\u00fchrt wurden.<br\/>10.2. Der Auftraggeber tr\u00e4gt das Risiko und haftet f\u00fcr Sch\u00e4den an sowie Diebstahl oder Verlust von allen Sachen, die sich an oder in der N\u00e4he des Ortes befinden, an dem die Arbeiten verrichtet werden, oder an einem anderen vereinbarten Ort, wie die gelieferte oder zu liefernde Sache, Werkzeuge, f\u00fcr die Arbeit bestimmte Materialien oder bei der Ausf\u00fchrung der Arbeit verwendetes Ger\u00e4t. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass der Schaden, der Diebstahl oder der Verlust durch den Auftragnehmer selbst verursacht wurde.<br\/>10.3. Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 2 dieses Artikels muss der Auftraggeber sich ausreichend gegen die in diesem Absatz genannten Risiken versichern. Im Schadensfall ist der Auftraggeber verpflichtet, dies unverz\u00fcglich seinem Versicherer zur weiteren Bearbeitung und Abwicklung zu melden.        <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 11: Abnahme des Werks<\/strong><br\/>11.1. Das Werk gilt als abgenommen, wenn:<br\/>a. der Auftraggeber das Werk genehmigt hat;<br\/>b. das Werk in Gebrauch genommen wurde. Wurde ein Teil des Werks in Gebrauch genommen, gilt dieser Teil als abgenommen;<br\/>c. der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt hat, dass das Werk vollendet ist, und der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag dieser Mitteilung schriftlich gemeldet hat, dass das Werk nicht genehmigt wird;<br\/>d. der Auftraggeber das Werk aufgrund geringf\u00fcgiger M\u00e4ngel oder fehlender Teile, die innerhalb von 30 Tagen behoben oder nachgeliefert werden k\u00f6nnen und die der Inbetriebnahme des Werks nicht im Wege stehen, nicht genehmigt.<br\/>11.2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber eine Dokumentation im Sinne von Artikel 7:757a des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BW) in Bezug auf das errichtete und abzuliefernde Bauwerk (eine \u201e\u00dcbergabe- oder Abnahmedokumentation\u201c) zur Verf\u00fcgung zu stellen.<br\/>11.3. Genehmigt der Auftraggeber das Werk nicht, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gr\u00fcnden dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer die Gelegenheit geben, das Werk dennoch abzuliefern.     <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 12: Haftung<\/strong><br\/>12.1. Sofern der Auftragnehmer aus welchem Grund auch immer haftbar ist, ist diese Haftung jederzeit wie in den nachfolgenden Abs\u00e4tzen bestimmt begrenzt.<br\/>12.2. Wenn der Auftragnehmer eine von ihm oder f\u00fcr ihn abgeschlossene Versicherung hat, die Deckung bietet, ist die Verpflichtung des Auftragnehmers zum Schadensersatz auf den Betrag begrenzt, der im betreffenden Fall im Rahmen dieser Versicherung ausgezahlt wird.<br\/>12.3. Wenn der Auftragnehmer keine Versicherung im Sinne des vorigen Absatzes hat oder im Rahmen einer solchen Versicherung aus irgendeinem Grund kein Betrag ausgezahlt wird, ist die Verpflichtung zum Schadensersatz auf maximal 15 % der Auftragssumme (exklusive MwSt.) begrenzt. Besteht der Vertrag aus Teilen oder Teillieferungen, ist diese Verpflichtung auf maximal 15 % (exklusive MwSt.) der Auftragssumme des Teils oder der Teillieferung begrenzt, in deren Zusammenhang die Haftung des Auftragnehmers entstanden ist. Im Falle eines Dauerschuldverh\u00e4ltnisses ist die Verpflichtung zum Schadensersatz auf maximal 15 % (exklusive MwSt.) der Auftragssumme \u00fcber die letzten zw\u00f6lf Monate vor dem schadensverursachenden Ereignis begrenzt.     <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">12.4. Niet voor vergoeding in aanmerking komen:<br\/>a. gevolgschade. Onder gevolgschade wordt onder meer verstaan:<br\/>stagnatieschade, productieverlies, gederfde winst, gemiste besparingen en subsidies, belastingnadelen, vergeefs gemaakte kosten, interne kosten van opdrachtgever, verminderde goodwill en reputatieschade, boetes, schade als gevolg van aansprakelijkheid van opdrachtgever tegenover derden, schade in verband met beschadiging, vernietiging of verlies van gegevens of documenten, transportkosten en reis- en verblijfkosten, opslagkosten, kosten voor vervangend materieel en arbeidskrachten en kosten in verband met terugroepacties;<br\/>b. opzichtschade. Onder opzichtschade wordt verstaan schade die door of tijdens de uitvoering van het werk wordt toegebracht aan<br\/>zaken waaraan wordt gewerkt of aan zaken die zich bevinden in de nabijheid van de plaats waar wordt gewerkt;<br\/>c. schade aan of veroorzaakt door of met aan opdrachtnemer ter beschikking gesteld materieel;<br\/>d. schade veroorzaakt door opzet of bewuste roekeloosheid van hulppersonen of niet leidinggevende ondergeschikten van opdrachtnemer;<br\/>e. schade aan door of namens opdrachtgever aangeleverd materiaal, onder meer als gevolg van een niet deugdelijk uitgevoerde bewerking, montage, assemblage of installatie. Opdrachtgever kan zich indien mogelijk tegen deze schades verzekeren.<br\/>12.5. Opdrachtgever vrijwaart opdrachtnemer voor alle aanspraken van derden als gevolg van een gebrek in een product dat door opdrachtgever aan een derde is geleverd en waarvan de door opdrachtnemer geleverde producten of materialen onderdeel uitmaken. Opdrachtgever moet alle door opdrachtnemer in dit verband geleden schade waaronder de volledige kosten van verweer vergoeden.<br\/>12.6. Iedere aanspraak tot schadevergoeding van opdrachtgever vervalt door het enkele verloop van vierentwintig maanden na het ontstaan<br\/>daarvan, tenzij opdrachtgever v\u00f3\u00f3r het verstrijken van die termijn die aanspraak bij de bevoegde rechter aanhangig heeft gemaakt.       <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 13: Garantie und sonstige Anspr\u00fcche<\/strong><br\/>13.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, garantiert der Auftragnehmer f\u00fcr einen Zeitraum von sechs Monaten nach (Ab-)Lieferung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung der vereinbarten Leistung, wie in den folgenden Abs\u00e4tzen n\u00e4her ausgef\u00fchrt.<br\/>13.2. Wenn die Parteien abweichende Garantiebedingungen vereinbart haben, finden die Bestimmungen dieses Artikels Anwendung, es sei denn und soweit dies im Widerspruch zu jenen abweichenden Garantiebedingungen steht.<br\/>13.3. Der Auftraggeber hat kostenlos jede Mitwirkung an der Untersuchung einer Beschwerde des Auftraggebers \u00fcber die erbrachte Leistung durch oder im Namen des Auftragnehmers zu leisten, widrigenfalls alle Rechte des Auftraggebers im Zusammenhang mit dieser Beschwerde verfallen.<br\/>13.4. Wenn der Auftragnehmer eine Beschwerde \u00fcber die erbrachte Leistung aus berechtigten Gr\u00fcnden abgelehnt hat, hat der Auftraggeber alle im Zusammenhang mit der Untersuchung der Beschwerde angemessen entstandenen Kosten zu ersetzen.<br\/>13.5. Wenn die vereinbarte Leistung nicht ordnungsgem\u00e4\u00df ausgef\u00fchrt wurde, trifft der Auftragnehmer die Wahl, ob er diese nachtr\u00e4glich ordnungsgem\u00e4\u00df ausf\u00fchrt, die gelieferte Sache ganz oder teilweise ersetzt oder dem Auftraggeber einen angemessenen Teil der Auftragssumme gutschreibt.<br\/>13.6. Wenn der Auftragnehmer sich daf\u00fcr entscheidet, die Leistung nachtr\u00e4glich ordnungsgem\u00e4\u00df auszuf\u00fchren oder die gelieferte Sache ganz oder teilweise zu ersetzen, wird der Auftraggeber ihm in allen F\u00e4llen die Gelegenheit dazu bieten. Der Auftragnehmer bestimmt selbst die Art und den Zeitpunkt der Ausf\u00fchrung. Bestand die vereinbarte Leistung (auch) aus der Bearbeitung von vom Auftraggeber angeliefertem Material, hat der Auftraggeber auf eigene Rechnung und eigenes Risiko neues Material anzuliefern.<br\/>13.7. Sachen, die vom Auftragnehmer repariert oder ersetzt werden, m\u00fcssen vom Auftraggeber an ihn versandt werden. Der Transport, der Versand sowie der Aus- und Einbau gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers. Zudem gehen die Reise, der Aufenthalt und die Reisezeiten zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, f\u00fcr diese Kosten eine Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen.<br\/>13.8. Der Auftragnehmer muss die Garantie erst dann erf\u00fcllen, wenn der Auftraggeber alle seine Verpflichtungen erf\u00fcllt hat.<br\/>13.9. a. Die Garantie ist ausgeschlossen f\u00fcr M\u00e4ngel, die die Folge sind von:<br\/>&#8211; normalem Verschlei\u00df;<br\/>&#8211; unsachgem\u00e4\u00dfem Gebrauch;<br\/>&#8211; nicht oder falsch ausgef\u00fchrter Wartung;<br\/>&#8211; Installation, (De-)Montage, \u00c4nderung oder Reparatur durch den Auftraggeber oder durch Dritte;<br\/>&#8211; M\u00e4ngeln an oder Ungeeignetheit von Sachen, Materialien oder Hilfsmitteln, die vom Auftraggeber stammen oder von ihm vorgeschrieben wurden.<br\/>b. Keine Garantie wird gegeben auf:<br\/>&#8211; gelieferte Sachen, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht neu waren;<br\/>&#8211; das Pr\u00fcfen, Reparieren und \u00dcberholen von Sachen;<br\/>&#8211; Sachen, f\u00fcr die eine Werksgarantie gew\u00e4hrt wurde;<br\/>&#8211; Sachen, f\u00fcr die dem Auftraggeber von Dritten eine Garantie gew\u00e4hrt wurde.<br\/>13.10. Die Bestimmungen in Absatz 3 bis 8 dieses Artikels gelten entsprechend f\u00fcr eventuelle Anspr\u00fcche des Auftraggebers aufgrund von Vertragsverletzung, Vertragswidrigkeit oder aus jedem anderen Rechtsgrund.                 <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 14: R\u00fcgepflicht<\/strong><br\/>14.1. Der Auftraggeber kann sich auf einen Mangel der Leistung in jedem Fall nicht mehr berufen, wenn er diesen nicht innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder vern\u00fcnftigerweise h\u00e4tte entdecken m\u00fcssen, schriftlich beim Auftragnehmer ger\u00fcgt hat.<br\/>14.2. Der Auftraggeber muss, bei Strafe des Verfalls aller Rechte, innerhalb der Zahlungsfrist schriftlich beim Auftragnehmer die Rechnung beanstandet haben. Wenn die Zahlungsfrist l\u00e4nger als drei\u00dfig Tage ist, muss der Auftraggeber sp\u00e4testens innerhalb von drei\u00dfig Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich ger\u00fcgt haben.   <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 15: Nicht abgenommene Sachen<\/strong><br\/>15.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Ablauf der Lieferzeit die Sache, die Gegenstand des Vertrags ist, am vereinbarten Ort tats\u00e4chlich ab<br\/>zunehmen.<br\/>15.2. Der Auftraggeber hat kostenlos jede Mitwirkung zu leisten, um dem Auftragnehmer die Ablieferung zu erm\u00f6glichen.<br\/>15.3. Nicht abgenommene Sachen werden auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers gelagert.<br\/>15.4. Bei Versto\u00df gegen die Bestimmungen aus Absatz 1 oder 2 dieses Artikels schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer, nachdem dieser ihn in Verzug gesetzt hat, pro Versto\u00df eine Vertragsstrafe von \u20ac 250,- pro Tag mit een maximum van \u20ac 25.000,-. Diese Vertragsstrafe kann zus\u00e4tzlich zum gesetzlichen Schadensersatz gefordert werden.     <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 16: Zahlung <\/strong>16.1. Die Zahlung erfolgt am Sitz des Auftragnehmers<br\/>oder auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Konto.<br\/>16.2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.<br\/>16.3. Wenn der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, ist er verpflichtet, anstelle der Zahlung des vereinbarten Preises einer Aufforderung des Auftragnehmers zur Leistung an Erf\u00fcllungs statt nachzukommen.<br\/>16.4. Das Recht des Auftraggebers, seine Forderungen gegen den Auftragnehmer aufzurechnen oder die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen auszusetzen<br\/>ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Zahlungsaufschub oder eine Insolvenz des Auftragnehmers vor oder die gesetzliche Schuldensanierung findet auf den Auftragnehmer Anwendung.<br\/>16.5. Ungeachtet dessen, ob der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung vollst\u00e4ndig erbracht hat, ist alles, was der Auftraggeber aufgrund des Vertrags schuldet oder schulden wird, sofort f\u00e4llig, wenn:<br\/>a. eine Zahlungsfrist \u00fcberschritten wurde;<br\/>b. der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus Artikel 15 nicht erf\u00fcllt;<br\/>c. der Auftraggeber nicht gem\u00e4\u00df Artikel 17 dieser Bedingungen<br\/>auf erste Anforderung eine Sicherheit geleistet hat;<br\/>d. die Insolvenz oder der Zahlungsaufschub des Auftraggebers beantragt wurde;<br\/>e. Sachen oder Forderungen des Auftraggebers gepf\u00e4ndet werden;<br\/>f. der Auftraggeber (Gesellschaft) aufgel\u00f6st oder liquidiert wird;<br\/>g. der Auftraggeber (nat\u00fcrliche Person) den Antrag auf Zulassung zur gesetzlichen Schuldensanierung stellt, unter Vormundschaft gestellt wird oder verstorben ist.<br\/>16.6. Der Auftraggeber schuldet bei versp\u00e4teter Zahlung Zinsen auf den zu zahlenden Betrag an den Auftragnehmer ab dem Tag, der auf den als letzten Zahlungstag vereinbarten Tag folgt, bis zu dem Tag, an dem der Auftraggeber die Zahlung geleistet hat. Wenn die Parteien keinen letzten Zahlungstag vereinbart haben, sind die Zinsen ab 30 Tage nach F\u00e4lligkeit geschuldet. Der Zinssatz betr\u00e4gt 12 % pro Jahr, entspricht jedoch dem gesetzlichen Zinssatz, wenn dieser h\u00f6her ist. Bei der Zinsberechnung wird ein Teil des Monats als voller Monat gerechnet. Jeweils nach Ablauf eines Jahres wird der Betrag, \u00fcber den die Zinsen berechnet werden, um die f\u00fcr dieses Jahr geschuldeten Zinsen erh\u00f6ht.<br\/>16.7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Schulden gegen\u00fcber dem Auftraggeber mit Forderungen von mit dem Auftragnehmer verbundenen Unternehmen gegen den Auftraggeber aufzurechnen. Zudem ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Forderungen gegen den Auftraggeber mit Schulden aufzurechnen, die mit dem Auftragnehmer verbundene Unternehmen gegen\u00fcber dem Auftraggeber haben. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Schulden gegen\u00fcber dem Auftraggeber mit Forderungen gegen mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen aufzurechnen. Verbundene Unternehmen sind alle Unternehmen, die zur selben Gruppe im Sinne von Artikel 2:24b BW geh\u00f6ren und eine Beteiligung im Sinne von Artikel 2:24c BW darstellen.<br\/>16.8. Bei versp\u00e4teter Zahlung schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle au\u00dfergerichtlichen Kosten mit einem Minimum von \u20ac 75,-.<br\/>Diese Kosten werden auf die Hauptsumme basierend auf der folgenden Tabelle berechnet:<br\/>&#8211; auf die ersten \u20ac 3.000,- 15%<br\/>&#8211; auf den Mehrbetrag bis \u20ac 6.000,- 10%<br\/>&#8211; auf den Mehrbetrag bis \u20ac 15.000,- 8%<br\/>&#8211; auf den Mehrbetrag bis \u20ac 60.000,- 5%<br\/>&#8211; auf den Mehrbetrag ab \u20ac 60.000,- 3%<br\/>Die tats\u00e4chlich entstandenen au\u00dfergerichtlichen Kosten sind geschuldet, wenn diese h\u00f6her sind als sich aus der obigen Berechnung ergibt.<br\/>16.9.                 Wenn der Auftragnehmer in einem gerichtlichen Verfahren ganz oder gr\u00f6\u00dftenteils Recht bekommt, gehen alle Kosten, die ihm im Zusammenhang mit diesem Verfahren entstanden sind, zu Lasten des Auftraggebers.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 17: Sicherheiten<\/strong><br\/>17.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf erste Anforderung des Auftragnehmers nach dessen Ermessen ausreichende Sicherheiten f\u00fcr alle Zahlungen<br\/>zu leisten, die der Auftraggeber aufgrund des Vertrags dem Auftragnehmer schuldet. Wenn der Auftraggeber dies nicht innerhalb der gesetzten Frist erf\u00fcllt, ger\u00e4t er sofort in Verzug. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag aufzul\u00f6sen und seinen Schaden beim Auftraggeber geltend zu machen.<br\/>17.2. Der Auftragnehmer bleibt Eigent\u00fcmer der gelieferten Sachen, solange der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus irgendeinem Vertrag mit dem Auftragnehmer nicht erf\u00fcllt hat, einschlie\u00dflich Forderungen wie Schadensersatz, Vertragsstrafen, Zinsen und Kosten.<br\/>17.3. Wenn der Auftraggeber, nachdem die Sachen vertragsgem\u00e4\u00df vom Auftragnehmer an ihn geliefert wurden, seine Verpflichtungen erf\u00fcllt hat, lebt der Eigentumsvoorbehalt an diesen Sachen wieder auf, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus einem sp\u00e4ter geschlossenen Vertrag nicht erf\u00fcllt.<br\/>17.4. Solange an gelieferten Sachen ein Eigentumsvoorbehalt besteht, kann der Auftraggeber diese au\u00dferhalb seines normalen Gesch\u00e4ftsbetriebs weder belasten noch ver\u00e4u\u00dfern. Diese Klausel hat dingliche Wirkung.<br\/>17.5. Nachdem der Auftragnehmer seinen Eigentumsvoorbehalt geltend gemacht hat, darf er die gelieferten Sachen zur\u00fcckholen. Der Auftraggeber wird dazu jede<br\/>Mitwirkung leisten.<br\/>17.6. Bei Versto\u00df gegen die Bestimmungen aus Absatz 5 dieses Artikels schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer, nachdem dieser ihn in Verzug gesetzt hat, pro Versto\u00df eine Vertragsstrafe von \u20ac 250,- pro Tag mit einem Maximum von \u20ac 25.000,-. Diese Vertragsstrafe kann zus\u00e4tzlich zum gesetzlichen Schadensersatz gefordert werden.<br\/>17.7. Der Auftragnehmer hat an allen Sachen, die er vom Auftraggeber aus welchem Grund auch immer in seinem Besitz hat oder bekommen wird, und f\u00fcr alle Forderungen, die<br\/>er gegen den Auftraggeber hat oder bekommen sollte, ein Pfandrecht und ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht.            <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 18: Rechte an geistigem Eigentum<\/strong><br\/>18.1. Der Auftragnehmer wird als Urheber, Entwerfer, Sch\u00f6pfer oder Erfinder der im Rahmen des Vertrags geschaffenen<br\/>Werke, Modelle, Zeichen oder Erfindungen angesehen. Der Auftragnehmer hat das exklusive Recht, ein Patent, eine Marke oder ein Modell anzumelden.<br\/>18.2. Der Auftragnehmer \u00fcbertr\u00e4gt bei der Durchf\u00fchrung des Vertrags keine geistigen Eigentumsrechte an den Auftraggeber.<br\/>18.3. Sofern die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung (auch) aus der Lieferung von Computersoftware besteht, wird der Quellcode nicht an<br\/>den Auftraggeber \u00fcbertragen. Der Auftraggeber erh\u00e4lt ausschlie\u00dflich f\u00fcr die normale Nutzung und das ordnungsgem\u00e4\u00dfe Funktionieren der Sache<br\/>eine nicht-exklusive, weltweite und zeitlich unbegrenzte Nutzungslizenz an der Computersoftware.<br\/>18.4. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Lizenz zu \u00fcbertragen oder eine Unterlizenz zu erteilen. Diese Bestimmung hat dingliche Wirkung. Nur beim Weiterverkauf der Sache, in deren Zusammenhang der Auftragnehmer die Computersoftware geliefert hat, geht die Lizenz auf den Erwerber der Sache unter denselben Bedingungen und Einschr\u00e4nkungen \u00fcber, wie sie in diesem Artikel enthalten sind, unter der Bedingung, dass der K\u00e4ufer der Sache diese Bedingungen schriftlich akzeptiert hat.<br\/>18.5. Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die der Auftraggeber infolge einer Verletzung von geistigen Eigentumsrechten<br\/>Dritter erleidet.<br\/>18.6. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Anspr\u00fcchen Dritter in Bezug auf eine Verletzung von geistigen Eigentumsrechten frei.          <br\/><strong><br\/>Artikel 19: \u00dcbertragung von Rechten oder Verpflichtungen<\/strong><br\/>Der Auftraggeber kann Rechte oder Verpflichtungen aus irgendeinem Artikel dieser allgemeinen Bedingungen oder des zugrunde liegenden Vertrags (der zugrunde liegenden Vertr\u00e4ge) nicht \u00fcbertragen oder verpf\u00e4nden, au\u00dfer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers. Diese Klausel hat dingliche Wirkung. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 20: K\u00fcndigung oder Stornierung des Vertrags<\/strong><br\/>20.1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu k\u00fcndigen oder zu stornieren.<br\/>20.2. Der Auftragnehmer kann einem Antrag auf Beendigung des Vertrags zustimmen. Der Auftraggeber schuldet in diesem Fall eine Entsch\u00e4digung von mindestens 20 % des vereinbarten oder veranschlagten Preises. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine h\u00f6here Entsch\u00e4digung zu verlangen oder weitere Bedingungen f\u00fcr seine Zustimmung zu stellen.    <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 21: Anwendbares Recht und zust\u00e4ndiges Gericht<\/strong><br\/>21.1. Es gilt niederl\u00e4ndisches Recht. Das Wiener Kaufrechts\u00fcbereinkommen (C.I.S.G.) oder andere internationale Regelungen, deren Ausschluss<br\/>zul\u00e4ssig ist, finden keine Anwendung.<br\/>21.2. Das niederl\u00e4ndische Zivilgericht, das am Sitz des Auftragnehmers zust\u00e4ndig ist, entscheidet exklusiv \u00fcber Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder damit im Zusammenhang stehen.   <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die untenstehenden Bedingungen k\u00f6nnen Sie auch als PDF-Datei herunterladen: hier klicken. METAALUNIE-BEDINGUNGEN1. Januar 2025Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, herausgegeben von der Koninklijke Metaalunie, hinterlegt bei der Gesch\u00e4ftsstelle des Gerichts Rotterdam. Artikel 1: Anwendbarkeit1.1. Das Metaalunie-Mitglied, das diese Bedingungen verwendet, wird als Auftragnehmer bezeichnet. Die Gegenpartei wird als Auftraggeber bezeichnet.1.2. 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